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Polizei stellte hochgefährliche Laserpointer sicher

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Laserpointer mit einer Leistung von mehr als 1 Milliwatt sind wegen ihrer Gefährlichkeit auch in der Schweiz verboten. Die Polizei hat an der 1. August-Feier auf dem Bruderholz einen Laserpointer sichergestellt, der die zulässige Leistung um das 2000-fache überschritt.

Der Einsatzzug der Basler Polizei hat Besuchern der Bundesfeier auf dem Bruderholz drei verbotene Laserpointer abgenommen, mit denen sie in den Nachthimmel gezündet hatten. Mit Leistungen von 5, 50 und sogar 2000 Milliwatt überschritten die sichergestellten Laserpointer den zulässigen Maximalwert um bis das 2000-fache; gemäss Allgemeinverfügung des Eidgenössischen Starkstrominstituts (ESTI) vom 2. Mai 2011 sind derartige Geräte nur bis zu einer Leistung von 1 Milliwatt gestattet.

Glücklicherweise wurde an diesem Abend niemand verletzt. Mit dem 50 mW-Laserpointer hatte ein siebenjähriges Kind gespielt. Dessen Mutter hatte ihm das gefährliche „Spielzeug“ geschenkt. Der sichergestellte Laserpointer mit einer Leistung von 2000 mW ist laut Experten das stärkste je in der Schweiz von der Polizei sichergestellte Gerät seiner Art. Bei dieser Ausgangsleistung genügen wenige tausendstel Sekunden, um schwerste Augenverletzungen zu verursachen.

Alle sichergestellten Geräte waren per Internet im Ausland gekauft worden. Bei der derzeitigen Rechtslage ist zwar der Verkauf derartiger Geräte verboten, der blosse Besitz aber (noch) nicht strafbar. Erst wenn jemand geblendet wird, liegt ein Straftatbestand vor und kann geahndet werden. Die Sicherstellung erfolgte aufgrund des Polizeigesetzes.

Wer von einem Laserpointer geblendet wird, soll sofort den Arzt aufsuchen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Schäden am Auge können noch Monate nach der Blendung auftreten.

Justiz- und Sicherheitsdepartement