Autobahn-Vignette 2013: Übergangsfrist läuft ab
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette. Nach einem Monat Übergangsfrist ist ab morgen Freitag, dem 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2013 gültig.
Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind aus naheliegenden Gründen ungültig. Die Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Postschaltern, bei den Strassenverkehrsämtern oder bei den Zollstellen bezogen werden. Die verfallene Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Spiegelgasse 6
4001 Basel