Beschwerde gegen Arbeitszeitreglement der Berufsfeuerwehr Basel abgewiesen
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Verfassungsgericht des Kantons Basel-Stadt hat entschieden, die Beschwerde gegen das Arbeitszeitreglement der Berufsfeuerwehr Basel abzuweisen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt begrüsst dieses klare Urteil des Verfassungsgerichts zum «Reglement betreffend Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 24-Stunden-Schichtdienstes der Berufsfeuerwehr Basel». Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt erliess dieses im März 2012.
Wie Regierungsrat Baschi Dürr zusammen mit Dominik Walliser, Bereichsleiter Rettung, heute Morgen vor der Mannschaft im Lützelhof mitgeteilt haben, ist dieses Urteil nicht der Abschluss, sondern bildet erst die Grundlage der sozialpartnerschaftlichen Gespräche. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden die verschiedenen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr Basel vorgebrachten Punkte angegangen.