Die Totalrevision des Taxigesetzes geht in Vernehmlassung
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gibt den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) in Vernehmlassung. Das bestehende Taxigesetz aus dem Jahr 1996 wird an die Vorgaben des Binnenmarktgesetzes und des Freizügigkeitsabkommens angepasst. Gleichzeitig soll die Qualität im Taxigewerbe verbessert werden.
Eine Gesetzesrevision wurde nötig, weil die im bisherigen Taxigesetz verankerte Marktbeschränkung im Bewilligungsverfahren aufgrund von Wohnsitz oder Sitz im Kanton Basel- Stadt sowie der erschwerte Zugang zu Taxibetriebs- und Taxifahrbewilligungen für Personen aus der EU gegen die Vorgaben des Binnenmarktgesetzes und des Freizügigkeitsabkommens verstossen. Im Zuge dieser Revision ist das bisherige Taxigesetz einer Totalrevision unterzogen worden.
Ausgangspunkt für die Verbesserungen im Basler Taxigewerbe sind die Bestimmungen über die Bewilligungserteilung beziehungsweise den Bewilligungsentzug, die neu griffiger reglementiert werden und neu auch bei Taxifahrerinnen und Taxifahrern den Leumund erfassen. Für Taxibetriebsbewilligungen sind neu sowohl eine Limitierung als auch eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Die Taxifahrbewilligungen sollen zudem nur solange Gültigkeit haben, wie sie tatsächlich genutzt werden. Künftig soll auch der Betrieb einer Einsatzzentrale einer Bewilligungspflicht unterstehen. Schliesslich ist das Gesetz verständlicher, präziser und moderner ausformuliert.
Somit wird in der Totalrevision des Taxigesetzes ein doppelter, aber jeweils entgegen gesetzter Handlungsbedarf aufgenommen: Während das übergeordnete Recht einen Abbau von Markteintrittshürden verlangt, rufen die Qualitätsprobleme im Basler Taxigewerbe genau nach solchen. Dem neuen Taxigesetz kommt deshalb die Aufgabe zu, einen gegenüber früher grösseren Spagat besser als bisher zu meistern. Das neue Gesetz muss sowohl dem Binnenmarktgesetz und dem Freizügigkeitsabkommen genügen als auch eine Qualitätsverbesserung erreichen. Dies lässt sich nur dadurch erzielen, dass das Mengenproblem angegangen wird, ohne gleichzeitig den Markt unstatthaft einzuschränken.
Alle Personen, Institutionen, Fachverbände und Organisationen sind eingeladen, sich bis zum 27. September 2013 zur Vernehmlassungsvorlage zu äussern.
Hinweise
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch unter www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen abrufbar.
Sie finden alle Medienmitteilungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes im Internet unter www.jsd.bs.ch und auf twitter.com/jsdbs.