Sicheres Schwimmen im Rhein – Vermehrte Patrouillen durch Polizei, Feuerwehr und Grenzwachtkorps Basel
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Die sommerlichen Temperaturen locken viele Schwimmerinnen und Schwimmer in den Rhein. Damit der Badespass auch einer bleibt, sollten die «10 goldenen Verhaltensregeln» unbedingt befolgt werden. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, die Berufsfeuerwehr Basel sowie das Grenzwachtkorps Basel verstärken zur Sicherheit aller im und auf dem Rhein ihre Patrouillentätigkeit auf dem Wasser.
Seit Anfang Sommer stehen wieder die bekannten Plakatständer an der Rheinpromenade und machen auf die Verhaltensregeln zum Rheinschwimmen aufmerksam. Zusätzlich stehen weitere Informationen sowie ein Informationsblatt auf der Webseite der Kantonspolizei online verfügbar. Besonders in Erinnerung gerufen wird an dieser Stelle, dass das Springen von den Brücken ausserordentlich gefährlich und daher verboten ist. Andere Schwimmer, Schiffe oder Gegenstände im Wasser werden zu spät erkannt und können zu Unfällen führen. Brückenspringer bringen nicht nur sich selbst sondern auch unbeteiligte Dritte in grosse Gefahr.
Die auf den Plakaten und Flyer grün eingefärbte Zone ist als «Schwimmzone» deklariert. Wer im Bereich zwischen den blauen Bojen und dem Rheinufer in der «Schwimmzone» schwimmt, begibt sich nicht in Gefahr, einem grossen Rheinschiff zu begegnen. In der rot eingefärbten «Gefahrenzone» verkehren die Rheinschiffe. Diese können weder bremsen noch ausweichen.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt, die Berufsfeuerwehr Basel und das Grenzwachtkorps in Basel fahren aktuell vermehrt Patrouillen auf dem Rhein. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum sicheren Miteinander auf und im Rhein.
Hinweise
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