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Wegweisungsvollzug ab EuroAirport zur Entlastung von Zürich-Kloten

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Ab 2014 werden kontrollierte Ausreisen von weggewiesenen Personen des Asyl- und Ausländerbereichs (insbesondere so genannte Dublin-Fälle) aus der Schweiz auch ab dem EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg (EAP) stattfinden. Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben von diesem Pilotprojekt Kenntnis genommen. Es soll den Flughafen Zürich massgeblich entlasten. Für die Abwicklung im Flughafen bis zum Einsteigen ist das Grenzwachtkorps (GWK) im Rahmen seiner Tätigkeit als Grenzpolizeiorgan verantwortlich. In der Pilotphase bis Mitte 2014 entstehen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft keinerlei zusätzliche Kosten.

Wegen der besonderen rechtlichen Gegebenheiten am EAP Basel-Mulhouse-Freiburg (binationaler Flughafen auf französischem Territorium) können von dort ausschliesslich weggewiesene Personen ausreisen, welche die Schweiz entweder freiwillig und selbstständig verlassen oder als sogenannte unbegleitete weggewiesene Personen gemäss Vollzugsstufe 1 durch die kantonalen Polizeiorgane zum Flughafen gebracht werden.

Das GWK nimmt die die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer in Empfang und bereitet sie auf den Flug vor, begleitet sie bis zum Flugzeug und übergibt sie mitsamt den Reisepapieren der Flugzeugbesatzung. Diese Abläufe werden alle in einem nicht-öffentlichen Bereich stattfinden.

Solidaritätsmassnahme gegenüber Flughafen Zürich
Seit die Schweiz im Dezember 2008 dem Abkommen Schengen/Dublin beigetreten ist, sind die Ausreisen auf dem Luftweg von weggewiesenen Personen aus dem Asylbereich markant angestiegen. Im Jahr 2012 verzeichnete die Ausreiseorganisation swissREPAT beim Bundesamt für Migration (BFM) rund 13'800 Ausreisen, wovon die Kantonspolizei/ Flughafenpolizei des Kantons Zürich einen Anteil von 80 Prozent aller Ausreisen über Zürich-Flughafen abgewickelt hatte. Mit institutionalisierten Ausreisen ab EAP können Kanton und Flughafen Zürich allein aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft um jährlich voraussichtlich 400 Fälle entlastet werden. Auch über die Flughäfen Genf (+250) und Bern (+200) werden mehr Ausreisen als bisher abgewickelt.

Die beiden Basel setzen dieses Projekt im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) um.

Weitere Auskünfte

Michel Girard, Telefon +41 (0)61 267 70 75 Leiter Migrationsamt Basel-Stadt Hanspeter Spaar, Telefon +41 (0)61 552 51 31 Leiter Amt für Migration Basel-Landschaft Patrick Gantenbein, Telefon +41 (0)61 638 14 80 / +41 (0)79 312 92 29 Informationsbeauftragter Grenzwachtkommando Basel

Justiz- und Sicherheitsdepartement