Autobahn-Vignette 2014: Übergangsfrist läuft ab
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Ab Samstag, 1. Februar 2014, ist auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz nur noch die neue Autobahn-Vignette 2014 gültig. Dann läuft die Übergangsfrist ab.
Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Die Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Postschaltern, bei den Strassenverkehrsämtern oder bei den Zollstellen bezogen werden. Es empfiehlt sich, die verfallene Vignette von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Spiegelgasse 6
4001 Basel