Justiz- und Sicherheitsdepartement ermöglicht Teilzeitarbeit auf grundsätzlich allen Positionen
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat entschieden, im Grundsatz künftig sämtliche Stellen auch als Teilzeitstellen auszuschreiben (80% bis 100%). Dieser Grundsatz wird für Stellen aller Hierarchiestufen angewandt.
Wie bereits im vergangenen Herbst angekündigt, stärkt das Departement damit sein Profil als attraktiver Arbeitgeber.
Teilzeitarbeit entspricht heute den Bedürfnissen einer Vielzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Um für eine Stelle die geeignete Kandidatin oder den geeigneten Kandidaten zu finden, kann mit dem neuen Grundsatz aus einem grösseren Bewerberfeld selektioniert werden. Möchte eine Dienststelle im begründeten Ausnahmefall eine Stelle intern oder extern nur zu 100 Prozent ausschreiben, benötigt die entsprechende Anstellungsbehörde innerhalb des Departements die Einwilligung des Vorstehers. Wie bis anhin sind auf zahlreichen Positionen auch Anstellungen unter 80 Prozent möglich. Heute arbeiten rund 19 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Justiz- und Sicherheitsdepartement in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis.