Parkraumbewirtschaftung Basel-Stadt: Angepasste Praxis betreffend Parkieren vor Ein- und Ausfahrten
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Im Zuge der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung gemäss Beschluss des Grossen Rates wird im Kanton Basel-Stadt die Praxis betreffend Parkieren vor der «eigenen» Zufahrt angepasst: Ab dem 1. November kann das Parkieren vor der «eigenen» Zufahrt in Strassen mit markierten Parkfeldern nicht mehr toleriert werden.
Der Grosse Rat hat mit Beschluss vom 21. September 2011 die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung bewilligt und damit entschieden, unbewirtschaftete gebührenfreie Parkfelder in bewirtschafteten Parkraum umzuwandeln. Seit rund einem Jahr werden im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses weisse Parkfelder in Parkfelder der blauen Zone ummarkiert. Diese Arbeiten werden quartierweise fortgesetzt.
Der Beschluss über die Parkraumbewirtschaftung sieht vor, dass alle Parkplätze auf der Allmend zu bewirtschaften sind. Darunter fallen auch die Flächen vor Zufahrten zu Gebäuden oder Grundstücken. Mit der bisherigen Praxis wurde das zeitlich unbeschränkte Parkieren vor der «eigenen» Zufahrt toleriert. Dies widerspricht den Vorgaben der Parkraumbewirtschaftung und steht gleichzeitig im Widerspruch zu bundesrechtlichen Bestimmungen: Diese sehen vor, dass Fahrzeuge innerhalb von gekennzeichneten Parkfeldern zu parkieren sind (Art. 79 Abs. 1ter Signalisationsverordnung).
Parkieren vor der «eigenen» Zufahrt in Strassen ohne markierte Parkfelder weiterhin möglich.
In Strassen, in denen lediglich die Zonensignalisation «Blaue Zone» und keine markierten Parkplätze bestehen, ist das Parkieren vor der «eigenen» Zufahrt mit einer Anwohnerparkkarte, einer Besucherparkkarte oder einer Parkscheibe weiterhin unter der Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften erlaubt (zeitliche Begrenzung mit der Besucherparkkarte und Parkscheibe).
In den kommenden Tagen werden Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte verteilt. Bis zum 31. Oktober gilt im Sinne einer Übergangsphase eine Toleranzfrist. Nach Ablauf dieser Toleranzfrist werden zu Unrecht parkierte Fahrzeuge vor Ein- und Ausfahrten mit einer Ordnungsbusse belegt.