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Vortrittsregel bei Fussgängerstreifen: Die meisten halten sich daran

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat in den vergangenen Tagen an mehreren Fussgängerstreifen Schwerpunktkontrollen durchgeführt und darauf geachtet, ob Fahrzeuglenkerinnen und -lenker dort pflichtgemäss den Vortritt gewähren. In den weitaus meisten Fällen war dies so.

Die Polizistinnen und Polizisten beobachteten insgesamt 185 Fahrzeuge. Sie mussten bei fünf Autolenkerinnen und -lenkern sowie drei Velofahrerinnen und -fahrern den Bussenblock zücken, weil jene den Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt nicht gewährt hatten. Während der Kontrollen gab es noch weitere Bussen wegen fehlbaren Verhaltens: Drei Autolenker waren nicht angegurtet, drei ohne Licht unterwegs und einer telefonierte während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung.

Justiz- und Sicherheitsdepartement