Bundesfeier am Rhein soll ein fröhliches und sicheres Fest sein
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Wie in den Vorjahren wird die Bundesfeier am Rhein auch heuer Tausende Besucherinnen und Besucher anziehen. Daher sind polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet daher Besucherinnen und Besucher von auswärts dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Damit die Bundesfeier am Rhein auch in diesem Jahr ein fröhliches und sicheres Fest bleibt, hat die Kantonspolizei ihre Dispositive bezüglich möglicher Gefährdungen überprüft und gegenüber den Vorjahren angepasst und ausgebaut. Sie wird an der Bundesfeier am Rhein sichtbarer präsent sein.
Auch in diesem Jahr geht es nicht ohne Anordnungen. So wird am Sonntag, 31. Juli, ab 16.00 Uhr die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inkl. Fahrradfahrer) und ab 17.00 Uhr für die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) gesperrt. Um 16.00 Uhr erfolgt die Sperrung ebenso für den Blumenrain, die Spiegelgasse, die Marktgasse und die Eisengasse sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Klybeckstrasse/Untere Rebgasse. Ab 21.00 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt. Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; es sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden.
Wegen der Bundesfeier kommt es zu zeitweiligen Sperrungen des Rheins oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke zwischen 17.00 Uhr und 21.45 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also «Schritttempo». Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten namentlich ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich. Entsprechende Informationen für die Kleinschifffahrt sowie die «Nachricht für die Binnenschifffahrt» finden sich im Internet unter http://www.polizei.bs.ch/verkehr/rhein.html.
Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.
Vorsicht beim Feuerwerken und Auflagen beachten
Die Kantonspolizei sensibilisiert die Bevölkerung zu einem zurückhaltenden Umgang mit Feuerwerk. Gerade das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen kann sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen oder grossen Sachbeschädigungen führen. Zudem reagieren ältere Personen, Kleinkinder und Haustiere durchwegs negativ auf die Knallerei, weshalb auch hier um verstärkte Rücksicht gebeten wird. Kracher (bodenknallende Feuerwerkskörper) sind verboten. Ausgenommen sind die sogenannten «Lady Crackers», welche nicht länger als 22 Millimeter sind oder deren Durchmesser nicht mehr als 3 Millimeter beträgt, und «Knallteufel» mit einem Gewicht von über 2,5 Milligramm. Nicht unter die Freigrenze fallen zudem pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken – beispielsweise Handlichtfackeln, Signal- und Knallpatronen.
Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und grossem Gedränge locken erfahrungsgemäss auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden und Frauen verzichten am besten auf das Mitführen einer Handtasche. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause oder im sicheren Banksafe.