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Der «Bach» lädt bald wieder zum Baden ein – mit richtigem Verhalten zum sicheren Sprung in den Rhein

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Temperaturen steigen und sobald es der Pegel und die Strömung wieder zulassen, werden Tausende im Rhein nach einer Abkühlung suchen. Um das Bad im Basler «Bach» sicher geniessen zu können, gilt es einige Tipps und Regeln zu befolgen. Besonders die für Schwimmerinnen und Schwimmer gesperrten Zonen bergen Gefahren.

Neben den generellen Schwimmregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft gilt es im Rhein einige zusätzliche Punkte zu beachten: So ist der Rhein als Fliessgewässer nur für gute Schwimmer geeignet. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind Schwimmhilfen jeglicher Art (Luftmatratzen, Gummiboote etc.) im Rhein verboten. Die Strömung kann durchaus rasch an den Kräften zerren. Festgemachte Boote, Bojen und Brückenpfeiler bergen unter der Wasseroberfläche Gefahren.

In Erinnerung zu rufen gilt es auch das Verhalten gegenüber der Schifffahrt: Besonders die grossen Schiffe können einem Schwimmer nicht ausweichen. Die Sicht des Kapitäns ist eingeschränkt und es gilt genügend Abstand von den Schiffen zu halten. Generell wird empfohlen, nicht in den Schifffahrtsrinnen zu schwimmen. Auffallende Farben beim Schwimmsack, der Badekappe oder dem Badekleidern helfen, im Wasser gesehen zu werden. 

Neue Schwimmzone beim ehemaligen Hafen St. Johann – Badeverbot in den bestehenden Hafenzonen

Mit der Umgestaltung des ehemaligen Hafens St. Johann wurde dort eine weitere Schwimmzone eingerichtet. Diese ist mit Ausstiegsmöglichkeiten und Duschen versehen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die für Schwimmerinnen und Schwimmer gesperrten Zonen zu legen. Vor der Schleuse in Birsfelden und in allen Hafengebieten herrscht ein absolutes Badeverbot. Neben diversen Hindernissen unter der Wasseroberfläche stellen die manövrierenden Schiffe eine grosse Gefahr dar. Die empfohlenen, wie auch die gesperrten Schwimmzonen, sind auf der Informationsbroschüre und der Internetseite der Kantonspolizei und auf entsprechenden Plakaten entlang des Rheinufers ersichtlich.

Sollte eine Schwimmerin oder ein Schwimmer in Not geraten, gelten die folgenden Verhaltensregeln:

  • Rettungsmittel zuwerfen (am Rheinufer stehen Rettungsringe bereit)
  • Hilfe anfordern (Telefon 117)
  • Sich selber nicht in Gefahr bringen

Justiz- und Sicherheitsdepartement