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Die meisten Fussgängerstreifen im Kanton Basel-Stadt weisen keine Mängel auf

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die meisten Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage im Kanton Basel-Stadt sind mit Blick auf die Sicherheit in einem guten Zustand. 796 Fussgängerstreifen hat der Dienst für Verkehrssicherheit der Kantonspolizei Basel-Stadt im Verlauf der vergangenen zwei Jahre untersucht, davon entsprechen 613 vollumfänglich den Sicherheitsnormen. Im nächsten Schritt geht es darum, gemeinsam mit dem Bau- und Verkehrsdepartement die Nachbesserung der übrigen 183 Fussgängerstreifen zu planen und zu priorisieren. Die Überprüfung der Fussgängerstreifen ist Teil der Bemühungen, die Verkehrssicherheit in Basel nicht nur auf hohem Niveau zu halten, sondern fortlaufend zu verbessern.

Bei der Überprüfung der Fussgängerstreifen im Kanton Basel-Stadt richteten sich die Fachleute des Dienstes für Verkehrssicherheit nach den Kriterien, die das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festlegt. Demnach entsprechen 613 der 796  überprüften Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage diesen Kriterien vollumfänglich, was sich auch an der hohen Verkehrssicherheit im Kanton Basel-Stadt zeigt. Die übrigen 183 Fussgängerstreifen könnten gemäss diesen Kriterien noch verbessert werden.

Bei 90 Fussgängerstreifen stellte der Dienst für Verkehrssicherheit fest, dass die Sichtweiten auf die Warteräume der Streifen nicht eingehalten werden. Bei 34 Fussgängerstreifen wird moniert, dass sie über mehrere Fahrstreifen in einer Richtung führen. Vorgegeben ist, dass Fussgängerinnen und Fussgänger lediglich einen Fahrstreifen je Richtung überqueren müssen sollten. An 19 Örtlichkeiten kann bei den Fussgängerstreifen überholt werden, und in weiteren 19 Fällen sind die Warteräume befahrbar. Bei 88 Fussgängerstreifen bemängelten die Fachleute andere Defizite, beispielsweise mit Blick auf die Beleuchtung, den Tramverkehr oder die Breite der Fussgängerinseln. Kein Kriterium waren während der Überprüfung die Qualität und der Zustand der bestehenden Markierung und Signalisation; bis Ende Juli 2016 sollen ohnehin alle Fussgängerstreifen neu markiert werden (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartementes vom 10. Dezember 2015).

Im nächsten Schritt wird zusammen mit dem Bau- und Verkehrsdepartement festgelegt, welche Fussgängerstreifen angepasst werden müssen. Wenig drängende Nachbesserungen, werden im Rahmen der ständigen Strassenerhaltungsarbeiten nach und nach umgesetzt, soweit dies möglich ist.

Anlass zur Überprüfung der Fussgängerstreifen bot die Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren in der ganzen Schweiz zu vermehrt schweren Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fussgängern auf Fussgängerstreifen gekommen ist. Um einer solchen Tendenz in Basel entgegenzuwirken, entschied sich der Dienst für Verkehrssicherheit, die bestehenden Fussgängerstreifen umfassend zu prüfen und zu beurteilen. Betroffen waren die Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalregelung auf allen öffentlichen Verkehrsanlagen (ausgenommen auf Radwegen) der Stadt Basel sowie der Kantonsstrassen in den Landgemeinden Riehen und Bettingen.

Gemäss der Verkehrsunfallstatistik gab es 2014 bei Fussgängerstreifen in Basel-Stadt 43 Unfälle mit Fussgängerbeteiligung. Die Zahl bewegt sich im Rahmen der Vorjahre (2011: 45, 2012: 33, 2013: 48). Die umfassende Überprüfung der Fussgängerstreifen ist Teil der Bemühungen der Kantonspolizei, die Verkehrssicherheit in Basel nicht nur auf hohem Niveau zu halten, sondern fortlaufend zu verbessern.

Justiz- und Sicherheitsdepartement