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Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen – keine Strafuntersuchung

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Ermittlungen des vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalts Hans-Peter Schürch haben ergeben, dass die von der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt geprüften Abrechnungen der Privatfahrten bei Polizei, Rettung und Staatsanwaltschaft Basel-Stadt korrekt erfolgt sind. Hinweise für eine Straftat gibt es nicht. Der außerordentliche Staatsanwalt eröffnet keine Strafuntersuchung.

Hinweise

Justiz- und Sicherheitsdepartement