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Motorfahrzeugsteuerrechnung mit unvollständigem Einzahlungsschein: Es folgt ein Neuversand

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Der zu Beginn des Jahres versandte Brief der Motorfahrzeugkontrolle mit der Motorfahrzeugsteuerrechnung enthält einen unvollständigen Einzahlungsschein. Wegen einer fehlenden Codierzeile ist mit diesem das Bezahlen auf der Poststelle nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Brief, der jährlich an rund 60‘000 Fahrzeughalter geht, neu versandt – diesmal mit vollständigem Einzahlungsschein. Aufgrund der damit verbundenen Verzögerung wird die Zahlungsfrist für die Motorfahrzeugsteuer vom 15. Februar 2018 auf den 15. März 2018 verlängert.

Auf dem Einzahlungsschein des ersten Briefs fehlt eine Codierzeile, die für das maschinelle Einlesen benötigt wird. Mit diesem unvollständigen Einzahlungsschein ist das Bezahlen auf der Poststelle nicht möglich. Das Bezahlen per E-Banking ist hingegen möglich, wenn die Angaben manuell eingegeben werden.

Personen, welche bereits nach dem ersten Schreiben ihre Motorfahrzeugsteuer bezahlt haben, dürfen den zweiten Brief der Motorfahrzeugkontrolle ignorieren. Sollte eine Person ihre Motorfahrzeugsteuer zweimal bezahlen, wird sie von der Motorfahrzeugkontrolle darauf hingewiesen und der zweite Betrag zurückgezahlt. Die Motorfahrzeugkontrolle entschuldigt sich bei den Betroffenen für diesen Fehler.

Justiz- und Sicherheitsdepartement