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Bundesfeier am Rhein soll ein fröhliches und sicheres Fest sein

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Wie in den Vorjahren wird die Bundesfeier am Rhein auch heuer Tausende Besucherinnen und Besucher anziehen. Daher sind polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet daher Besucherinnen und Besucher von auswärts dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Damit das Fest auch in diesem Jahr fröhlich und sicher bleibt, hat die Kantonspolizei wie in den Vorjahren ihre Dispositive zu möglichen Gefährdungen überprüft. Sie ist an der Bundesfeier am Rhein sichtbar präsent und wird den Festperimeter mit mobilen, teilweise baulichen Massnahmen sichern. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dauermieter von Einstellhallenplätzen werden zufahren können.

Ab 16 Uhr wird die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inkl. Fahrradfahrer) und ab 17 Uhr für die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) gesperrt. Um 16 Uhr erfolgt die Sperrung ebenso für die Marktgasse und die Eisengasse sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Gryffengasse/Rheingasse. Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt (kurzfristige Änderungen vorbehalten). Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; es sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden.

Wegen der Bundesfeier kommt es auf dem Rhein zu zeitweiligen Sperrungen oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke zwischen 17 Uhr und 21.45 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also «Schritttempo». Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten namentlich ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich. Informationen für die Kleinschifffahrt finden sich im Internet unter http://www.polizei.bs.ch/verkehr/rhein.html.

Weiter Informationen betreffend Schifffahrt finden Sie unter www.portofswitzerland

Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.

Vorsicht bei Feuerwerken und Auflagen beachten

Die Kantonspolizei sensibilisiert die Bevölkerung zu einem zurückhaltenden Umgang mit Feuerwerk. Gerade das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen kann sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen oder grossen Sachbeschädigungen führen. Zudem reagieren ältere Personen, Kleinkinder und Haustiere durchwegs negativ auf die Knallerei, weshalb auch hier um verstärkte Rücksicht gebeten wird. Kracher (bodenknallende Feuerwerkskörper) sowie das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen zu technischen Zwecken – beispielsweise Handlichtfackeln, Signal- und Knallpatronen – sind verboten. Ausgenommen sind die sogenannten «Lady Crackers», welche nicht länger als 22 Millimeter sind oder deren Durchmesser nicht mehr als 3 Millimeter beträgt, und «Knallteufel» mit einem Gewicht von unter 2,5 Milligramm.   

Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und grossem Gedränge locken erfahrungsgemäss auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden und Frauen verzichten am besten auf das Mitführen einer Handtasche. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause oder im sicheren Banksafe.

Justiz- und Sicherheitsdepartement