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Sechs Rayonverbote und fünf Stadionverbote während der zweiten Saisonhälfte 2018/19 verhängt

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

In der zweiten Hälfte der Fussballsaison 2018/19 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt sechs Rayonverbote (davon drei an Fans von Gastmannschaften) und der FC Basel 1893 ordnete fünf Stadionverbote an (davon vier an Fans von Gastmannschaften).

Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot kann jeweils ein entsprechendes Stadionverbot nach sich ziehen. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten.

Justiz- und Sicherheitsdepartement