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Trotz Hitze ist bei einer Abkühlung im Rhein Vorsicht und Rücksichtnahme gefragt

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Ob der hochsommerlichen Temperaturen suchen viele Baslerinnen und Basler Abkühlung am, im und auf dem Rhein. Der «Bach» eignet sich ja auch prächtig dazu. Aber er führt nach wie vor eine grosse Wassermenge, die Strömung ist stark und stellenweise tückisch. Die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt und die Rheinpolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt raten deshalb dazu, vorsichtig zu sein und nur mit ausreichender Erfahrung im Rhein zu schwimmen. Die Halter von Sportbooten bitten sie um Rücksichtnahme.

In den vergangenen zwei Tagen hat die Berufsfeuerwehr Basel zweimal eine Wasserrettung einleiten müssen. Im einen Fall konnte sie die beiden in Not geratenen Schwimmer wieder sicher an Land bringen, im anderen Fall musste sie die Aktion erfolglos beenden. Die Basler Blaulichtorganisationen erinnern daran, dass sich zurzeit nur geübte Schwimmerinnen und Schwimmer mit Flusserfahrung in den Rhein begeben sollten.

Neben den generellen Schwimmregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft gilt es im Rhein einige zusätzliche Punkte zu beachten: So sind Schwimmhilfen jeglicher Art (Luftmatratzen, Gummiboote etc.) im Rhein verboten. Die Strömung kann durchaus rasch an den Kräften zehren. Festgemachte Boote, Bojen und Brückenpfeiler bergen unter der Wasseroberfläche Gefahren.

Auch im Verhalten gegenüber der Schifffahrt ist Aufmerksamkeit geboten: Besonders die grossen Schiffe können einem Schwimmer nicht ausweichen. Die Sicht des Kapitäns ist eingeschränkt und es gilt genügend Abstand von den Schiffen zu halten. Generell wird empfohlen, nicht in den Schifffahrtsrinnen zu schwimmen. Auffallende Farben beim Schwimmsack, der Badekappe oder den Badekleidern helfen, im Wasser gesehen zu werden.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die für Schwimmerinnen und Schwimmer gesperrten Zonen zu legen. Vor der Schleuse in Birsfelden und in allen Hafengebieten herrscht ein absolutes Badeverbot. Neben diversen Hindernissen unter der Wasseroberfläche stellen die manövrierenden Schiffe eine grosse Gefahr dar. Die empfohlenen, wie auch die gesperrten Schwimmzonen, sind auf der Informationsbroschüre und der Internetseite der Kantonspolizei und auf entsprechenden Plakaten entlang des Rheinufers ersichtlich.

Sollte eine Schwimmerin oder ein Schwimmer in Not geraten, gelten für beobachtende Personen die folgenden Verhaltensregeln:

  • Rettungsmittel zuwerfen (am Rheinufer stehen Rettungsringe bereit)
  • Hilfe anfordern (Telefon 118 oder 117)
  • Sich selber nicht in Gefahr bringen

Damit es zu keinen Nutzungskonflikten kommt, sollen auch die Halterinnen und Halter von motorisierten Sportbooten namentlich bei einer hohen Frequentierung des Rheins besonders aufmerksam sein.

  • Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen anpassen
  • Sog und Wellenschlag vermeiden
  • Vortritt der Grossschifffahrt beachten
  • Durchfahrtsregeln bei Brücken befolgen
  • Ausreichenden Abstand vor herannahenden Grossschiffen (bei Tal und Bergfahrt) halten
  • Rücksicht auf Schwimmerinnen und Schwimmer nehmen
  • Vorausschauend steuern, namentlich bei tiefem Sonnenstand

Justiz- und Sicherheitsdepartement