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Gefängnisbesuche nach Lockerung der Pandemiemassnahmen wieder zugelassen sowie generelle Anpassung der Besuchszeiten im Gefängnis Bässlergut

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Seit dem 20. März 2020 sind Besuche in den kantonalen Vollzugseinrichtungen als Folge der Covid-19-Pandemie untersagt. Dieses Besuchsverbot wird am 9. Mai aufgehoben. Gleichzeitig gelten neue Besuchszeiten für den Strafvollzug im Gefängnis Bässlergut: Insassen im Strafvollzug können neu während zwei Stunden an den Wochenenden besucht werden. Vor dem vorübergehenden Besuchsverbot war es eine Stunde.

Um den Ausbruch und die Verbreitung von Covid-19 in den kantonalen Vollzugseinrichtungen (Gefängnis Bässlergut, Untersuchungsgefängnis und Vollzugszentrum Klosterfiechten) zu vermeiden, musste der Empfang von Besucherinnen und Besuchern vorübergehend ganz eingestellt werden. Anwälte sind von dieser Regelung nicht betroffen, sie sind weiterhin für Besuche zugelassen. Parallel zu den weiteren schrittweisen Lockerungen staatlicher Massnahmen sind Besuche in den Vollzugseinrichtungen des Kantons Basel-Stadt ab Samstag, 9. Mai, zu den ordentlichen Besuchszeiten wieder zugelassen. Mit geeigneten Schutzmassnahmen wird sichergestellt, dass die Hygiene- und Distanzgebote zur Ver­meidung von Ansteckungen eingehalten werden.

Grundsätzliche Erweiterung der Besuchszeiten im Gefängnis Bässlergut

Mit der Wiederzulassung des Besuchs werden im Gefängnis Bässlergut die Besuchszeiten im Bereich Strafvollzug erweitert: Neu steht jeweils ein festes Zeitfenster am Samstag oder Sonntag als Besuchszeit zur Verfügung. Mit zwei statt einer Stunde sind die Besuchszeiten damit doppelt so lang wie in kantonalen Gefängnissen ansonsten üblich. Im Gegensatz zu anderen Gefängnissen ähnlicher Grösse ist zudem eine Voranmeldung weiterhin nicht erforderlich.

Mit dem Bezug des neuen Erweiterungsbaus hatte die Gefängnisleitung die Besuchszeiten im Strafvollzug neu geregelt. Die Besuchszeit betrug seit dem 25. Januar 2020 pro Inhaftierten eine Stunde am Wochenende. Der erste Zyklus dauerte vom 25. Januar bis zum 1. März. Nach dessen Abschluss war vorgesehen, das neue Besuchsregime auf mögliche Optimierungen hin zu überprüfen. Die ersten Erfahrungen mit den internen Abläufen und die Tatsache, dass das Besuchsaufkommen in den ersten Wochen tiefer als erwartet ausfiel, ermöglichen eine Ausweitung von einer auf zwei Stunden Besuchszeit pro Inhaftierten in der Woche.

Die Inhaftierten im Bereich Administrativhaft (ausländerrechtliche Haft, namentlich Ausschaffungshaft) wiederum haben ab dem 9. Mai 2020 wie vor der Wiederzulassung die Möglichkeit, Besuch im Gesamttotal von bis zu 14 Stunden pro Woche zu empfangen (Montag bis Freitag von 8 bis 10 Uhr, Samstag von 14.30 bis 16.30 Uhr, Sonntag von 8.30 bis 10.30 Uhr).

Die Rechtsvertreter von Inhaftierten sowohl im Strafvollzug als auch in der Administrativhaft haben die Möglichkeit, ihre Klienten von Montag bis Freitag zu besuchen (von 8 bis 11.30 Uhr und von 13.45 bis 16.45 Uhr oder nach Vereinbarung).

Viele Besuche nach dem Unterbruch erwartet

Im Gefängnis Bässlergut wie auch in den anderen Vollzugseinrichtungen muss aufgrund des Coronavirus-bedingten Unterbruchs mit einer grossen Nachfrage nach Besuchen gerechnet werden. Aus diesem Grund kann es in den ersten Wochen erforderlich sein, die Zeitfenster pro Besuch zu verkürzen, bis alle Inhaftierten möglichst bald einen Besuch ihrer Angehörigen empfangen konnten.

Justiz- und Sicherheitsdepartement