Zeugenaufruf: Wanderfalken vergiftet
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Im vergangenen Sommer wurden der Kantonspolizei Basel-Stadt vier tote Wanderfalken auf einem Hochkamin in der Solothurnerstrasse gemeldet. Die bisherigen Ermittlungen der Jagdaufsicht haben ergeben, dass die in der Schweiz geschützten Greifvögel vorsätzlich vergiftet wurden. Die Kantonspolizei Basel-Stadt sucht Zeugen.
Bei den am Montag, 29. Juni 2020, aufgefundenen toten Wanderfalken handelte es sich um zwei erwachsene Tiere und zwei Jungtiere. Mittels toxikologischer Untersuchung konnte ein Nervengift nachgewiesen werden, das gezielt eingesetzt worden sein musste und zum Tod der Tiere geführt hat.
Bekannt ist die Vergiftungsmethode mittels Ködertauben. Wanderfalken schlagen auch Tauben als Nahrung für sich und den Nachwuchs. Die Ködertauben, sogenannte «Kamikazetauben», werden mit Nervengift präpariert und den Greifvögeln ausgesetzt.
Das vorsätzliche Vergiften von Greifvögeln verstösst gegen das Tierschutz-, Jagd- und Umweltschutzgesetz. Es handelt sich dabei um Offizialdelikte, welche mit hohen Strafen geahndet werden. Die Kantonspolizei ermittelt im Auftrag des kantonalen Veterinäramts.
Personen, die in der Zeit von März bis Juni 2020 Beobachtungen gemacht oder weitere Angaben zum Vorfall haben, werden gebeten, sich bei der Polizei unter Tel. 061 267 71 11 oder über jagd@jsd.bs.ch zu melden.