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Alkoholisierter Lenker verursacht grösseren Sachschaden

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Am Samstag, 13. August, wurde ein Personenwagenlenker anlässlich einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen, dass sein getesteter Alkoholwert noch im fahrfähigen Bereich liege, er aber keinen weiteren Alkohol mehr konsumieren solle, wenn er noch weiterfahren wolle. Knappe fünf Stunden später verursachte derselbe Lenker einen Verkehrsunfall. Den Rat, nicht noch mehr Alkohol zu konsumieren, hat er offensichtlich nicht ernst genommen.

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Am Samstag, 13. August 2022, gegen 04.55 Uhr kam es in der Lörracherstrasse, auf Höhe der Liegenschaft Nr. 122, zu einem Verkehrsunfall. Ein im qualifizierten Bereich (0.54 mg/l) alkoholisierter 25-jähriger Fahrzeuglenker schlief während der Fahrt ein und verlor die Herrschaft über sein Fahrzeug. Dabei geriet er rechtsseitig von der Fahrbahn ab und kollidierte in der Folge mit einem korrekt parkierten Fahrzeug. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieses nach vorne geschoben und beschädigte zwei weitere korrekt parkierte Roller, einen Baum sowie einen Metallpfosten. Der dabei entstandene Sachschaden ist erheblich und beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Weiter führte er bei den Fahrzeugen teilweise zu Totalschaden.

Derselbe Lenker wurde früher in der Nacht um circa 00.15 Uhr im St. Alban-Graben bei einer stationären Verkehrskontrolle auf Alkohol getestet. Dabei wurde ein Wert im fahrfähigen Bereich gemessen, worauf man ihn mit dem Hinweis aus der Kontrolle entliess, er müsse, um weiter fahren zu dürfen, auf den Konsum von weiterem Alkohol verzichten.

Justiz- und Sicherheitsdepartement