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Westquaistrasse: Zufahrt am Wochenende nur noch für Berechtigte

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Kantonspolizei Basel-Stadt verfügt über temporäre verkehrspolizeiliche Massnahmen an der Westquaistrasse, um an den Wochenenden die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Von Freitag- bis Sonntagabend ist die Durchfahrt nur noch für Berechtigte gestattet. Die Massnahme gilt ab dem 14. April 2023.

Die im 2022 eingeführten Fahrverbote im Hafengebiet (Uferstrasse und Hafenkernzone rund um das Hafenbecken 2) haben sich bewährt. Sie tragen aktiv zur Verkehrssicherheit bei und entlasten die Anwohner auf den Anfahrtsachsen vor Lärm.

Als weiterhin hoch frequentierte Örtlichkeit hat sich die Westquaistrasse erwiesen. In Kombination mit schönem Wetter haben an Wochenendtagen die Ordnungs- und Lärmprobleme zugenommen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt konnte vermehrt Konflikte zwischen Fussgängern, Automobilisten und sog. «Autoposern» feststellen. Ausserdem wurden Vorschriften zum korrekten Parkieren von Personenwagen missachtet und die Rettungsachsen für Notfallorganisationen blockiert.

In Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Rheinhäfen, den an der Westquaistrasse ansässigen Gastronomen und Mietern und der kantonalen Verwaltung wurde für die Wochenenden ein neues Parkraumkonzept erarbeitet.

Ab dem 14. April 2023 ist die Zufahrt zur Westquaistrasse von Freitag bis Sonntag, jeweils von 18.00 bis 06.00 Uhr, gesperrt. An der Westquaistrasse ansässige Betriebe können ihren Besuchern und Gästen für die dortigen Parkplätze Berechtigungen ausstellen. Die Zufahrt zur Westquaistrasse wird an Wochenenden auf Höhe Hafenstrasse/Hochbergerstrasse von Verkehrswachen kontrolliert und es werden nur Berechtigte mit entsprechender Parkplatzberechtigung in die Westquaistrasse zugelassen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement