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Absolutes Feuerentfachungsverbot aufgehoben, Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hebt das absolute Feuerentfachungsverbot auf. Damit gilt wieder das allgemeine Feuerverbot im und um den Wald mit einem Mindestabstand von 200 Metern. Ebenso aufgehoben wird das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs.

Die Regenfälle der letzten Tage und die tieferen Temperaturen haben zu einer gewissen Entspannung in Bezug auf die Trockenheit in Natur und Vegetation geführt. Die Waldbrandstufe wurde auf Stufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) reduziert.

Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs vom 24. Juni 2026 sowie das absolute Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot vom 24. Juli 2026 sind darum per Freitag, 28. August 2026 ab 12.00 Uhr aufgehoben. 

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) gilt weiterhin

Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt 200 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills.

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten.

Korrekt grillieren – was ist erlaubt?

Darf ich zu Hause oder anderswo mit einem Holzkohlegrill grillieren? 

Ja, das dürfen Sie jetzt wieder. Halten Sie in jedem Fall einen Abstand von 200 Metern zum Waldrand.

Darf ich mit einem Gasgrill grillieren? 

Ja. Auch hier gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald.

Ich habe einen Pizzaofen, den ich mit Holzkohle heize. Darf ich damit Pizza backen? 

Ja. Aber nicht näher als 200 Meter zu einem Waldrand.

Darf ich an einer fest eingerichteten Feuerstelle im Wald grillieren? 

Nein. Jegliche Feuer sind nur mit einem Mindestabstand von 200 Meter zum Waldrand erlaubt.

Weitere Auskünfte

Adrian Plachesi
Leiter Abteilung Kommunikation
+41 61 267 49 49kapo.medien@jsd.bs.ch

Justiz- und Sicherheitsdepartement