Pflichtwidriges Verhalten nach Auffahrkollision
ZeugenaufrufJustiz- und Sicherheitsdepartement
Kantonspolizei
Am Dienstag, 07. April 2026, ereignete sich um 16.15 Uhr an der Rütimeyerstrasse in Basel ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad (Roller) und einem Auto. Die als weiblich beschriebene Rollerfahrerin entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern.
Der Unfall ereignete sich an der Rütimeyerstrasse, auf Höhe der Liegenschaft 8, vor dem dortigen Fussgängerstreifen in Fahrtrichtung Rütimeyerplatz. Die als weiblich beschriebene Rollerfahrerin fuhr in das Heck des Autos. Anstatt sich um die Schadensregelung zu kümmern, fuhr die Rollerfahrerin davon. Damit verhielt sie sich pflichtwidrig nach einem Verkehrsunfall.
Die Rollerfahrerin sowie Personen, welche Angaben zum Unfallhergang oder zur Rollerfahrerin machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter Tel. 061 208 06 00 oder über mobileverkehrspolizei@jsd.bs.ch zu melden.