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Trinationale Grosskontrolle gegen Vermögensdelikte

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Kantonspolizei

Im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit führten die Einsatzkräfte der «TriNat Süd» heute Nacht eine grossangelegte Aktion gegen Vermögensdelikte durch. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurden auf den Ausfahrtsachsen nach Frankreich und Deutschland Kontrollen durchgeführt.

Befehlsausgabe TriNat
© Kantonspolizei Basel-Stadt

In der Nacht von Dienstag, 17. auf Mittwoch, 18. März 2026 führten die Einsatzkräfte der Kantonspolizeien Basel-Stadt und Aargau, der Polizei Basel-Landschaft, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Polizeipräsidiums Freiburg, der Bundespolizei Deutschland, der Gendarmerie national und der Police national aus Frankreich im Rahmen des «TriNat Süd» eine grossangelegte Schwerpunktaktion gegen Vermögensdelikte durch. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurden dazu an verschiedenen Orten Kontrollen durchgeführt. An den Grenzübergängen verstärkten das BAZG und die Gendarmerie nationale die Ein- und Ausreisekontrollen. Im Fokus standen dabei Personen- und Fahrzeugkontrollen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Vermögenskriminalität. 

Im Rahmen der Aktion wurden 322 Personen und 238 Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Bei keiner der eingehenden Kontrollen konnte der Verdacht eines Vermögensdelikts erhärtet werden. 

Eine Person wurde wegen einer Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz festgenommen. Darüber hinaus war sie ohne gültigen Versicherungsschutz für das Fahrzeug und ohne gültigen Führerausweis unterwegs.

Bei einer weiteren Kontrolle nach dem Grenzübertritt von Frankreich in die Schweiz kam es zu einer Festnahme wegen illegaler Einreise. Der Fahrer des kontrollierten Fahrzeugs wurde wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise angezeigt.

Weiter wurden drei Übertretungen festgestellt, die mit einer Ordnungsbusse geahndet werden konnten. Erfreulicherweise konnte bei keinem der Fahrzeuglenker übermässiger Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen festgestellt werden. 

Weitere Auskünfte

Stefan Schmitt
Mediensprecher
+41 61 267 49 49kapo.medien@jsd.bs.ch

Justiz- und Sicherheitsdepartement