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Volle Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Im November erfolgt der Versand der Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuer. Der Rabatt für Halter von elektrisch betriebenen Personenwagen fällt erstmals seit seiner Einführung weg. Das seit 2018 geltende Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge sieht diesen Rabatt von 50 Prozent vor, solange der Marktanteil dieser Fahrzeuge weniger als fünf Prozent beträgt. Dieser Schwellenwert wurde im September 2025 überschritten.

Für die Feststellung des prozentualen Anteils an Personenwagen mit ausschliesslichem Elektroantrieb gilt als Stichtag jeweils der Stand vom 30. Juni eines Jahres. Allfällige Änderungen werden auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Aktuell gehören rund 6,1 Prozent der basel-städtischen Personenwagen dieser Fahrzeugkategorie an.

Derzeit ist eine Motion hängig, die eine «möglichst lückenlose Weiterführung des Steuerrabatts» verlangt. Weil der Grosse Rat die Motion erst noch behandeln wird, fällt gemäss Gesetz der Rabatt für das Jahr 2027 aus und kann frühestens im Jahr 2028 wieder angewandt werden, sofern die Motion dem Regierungsrat zur Umsetzung überwiesen wird.

Justiz- und Sicherheitsdepartement