Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt verabschieden Revision des Römervertrags
MedienmitteilungKanton Basel-Stadt und Nordwestschweizer Kantone
Gemeinsame Medienmitteilung der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion Basel-Landschaft, des Departements Bildung, Kultur und Sport Aargau und des Präsidialdepartements Basel-Stadt
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt haben den Vertrag über die Römerstadt Augusta Raurica (Römervertrag) erneuert. Dieser im Jahr 1975 abgeschlossene Staatsvertrag gilt als wegweisendes Beispiel für die interkantonale Zusammenarbeit und hat sich im Interesse des nationalen Kulturdenkmals Augusta Raurica bestens bewährt.
Die Römerstadt Augusta Raurica gehört zu den wichtigsten archäologischen Fundstätten der Schweiz und ist international als Ausgrabungs- und Forschungsplatz bekannt. Augusta Raurica befindet sich hauptsächlich auf dem Gebiet der Gemeinden Augst (BL) und Kaiseraugst (AG). Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Basel-Stadt sowie der beiden privaten Trägerschaften «Historische und Antiquarische Gesellschaft zu Basel» (HAG) und «Stiftung Pro Augusta Raurica» (PAR) zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung von Augusta Raurica wird im 1975 abgeschlossenen Römervertrag geregelt. 1998 wurde der Vertrag zum bisher einzigen Mal revidiert.
Der Römervertrag hält insbesondere fest, dass dem Kanton Basel-Landschaft die Koordination der archäologischen Aktivitäten auf dem Gebiet von Augusta Raurica übertragen wird. Die Kantone Aargau und Basel-Landschaft führen Ausgrabungen auf ihrem jeweiligen Kantonsgebiet selbst durch. Verantwortlich für die Konservierung, Restaurierung und Betreuung aller Fundgegenstände ist der Kanton Basel-Landschaft, welcher auch das Sammlungszentrum in Augst führt. Die Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls durch den Kanton Basel-Landschaft übernommen. Der Kanton Aargau trägt die Kosten für Schutz und Erhalt sowie Untersuchung und Dokumentation der Monumente und Bodendenkmäler auf seinem Kantonsgebiet.
Totalrevision des Vertrags zum 50-Jahre-Jubiläum
Im Hinblick auf das 50-jährige Bestehen des Römervertrags im Jahre 2025 wurde der Vertrag umfassend überarbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen in den Vertragskantonen und die Zusammenarbeit der Vertragsparteien haben sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Auch entsprach der vom Kanton Aargau an den Kanton Basel-Landschaft geleistete Beitrag nicht mehr den vom Kanton Basel-Landschaft erbrachten Leistungen. Dies ist insbesondere auf das Mengenwachstum bei den Funden, die veränderte Infrastruktur im neuen Sammlungszentrum des Kantons Basel-Landschaft sowie die allgemeine Kostenentwicklung zurückzuführen. Entsprechend wird der Beitrag aus dem Kanton Aargau erhöht. Basel-Stadt würdigt die nationale Bedeutung des Kulturdenkmals Augusta Raurica wie bisher mit einem jährlichen Pauschalbeitrag.
Mit der Revision des Römervertrags wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Vertragspartnern HAG und PAR gestärkt sowie die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der römischen Stätte Augusta Raurica gewährleistet.
Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
Die konkreten Leistungen und die Höhe der Leistungsabgeltung werden künftig im Rahmen eines separaten vierjährigen Leistungsvertrags zwischen den beiden Kantonen geregelt. Der revidierte Römervertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Vertragsunterzeichnung wird im Herbst 2025 mit einem Festakt in Anwesenheit der zuständigen Regierungsmitglieder der Vertragskantone gewürdigt.