Eingabe von Integrationsprojekten für das Jahr 2010
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Ab heute können bei «Integration Basel» der Fachstelle für Integration und Antidiskriminierung des Kantons Basel-Stadt Gesuche um finanzielle Unterstützung von Integrationsprojekten für das Jahr 2010 eingereicht werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Sprachförderung Information/Kommunikation und Soziale Integration. Die Eingabefrist für alle drei Bereiche läuft bis zum 30. September 2009.
Gestützt auf das kantonale Integrationsgesetz und die entsprechende Verordnung sowie auf das Ausländergesetz des Bundes können bei «Integration Basel», der Fachstelle für Integration und Antidiskriminierung des Kantons Basel-Stadt, Gesuche um finanzielle Unterstützung von Integrationsprojekten für das Jahr 2010 eingereicht werden.
Die Förderschwerpunkte der Jahre 2008 bis 2011 gliedern sich in drei Interventionsbereiche: Sprachförderung (Spracherwerb), Information/Kommunikation (Motivierung zum Spracherwerb, Hilfe zur Verständigung, Informationsveranstaltungen) und Soziale Integration (Elternbildung, Frühförderung, Quartierentwicklung, Prävention).
2009 wurden rund 70 kleinere Integrationsprojekte von «Integration Basel» und rund 25 grössere Projekte zur Sprachförderung von der Fachstelle Erwachsenenbildung unterstützt. Die Sprachförderung erhält auch 2010 70 % der Bundesmittel und wird damit zentral gewichtet.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden im Projektmanagement weiterhin eng zusammenarbeiten, Synergien nutzen und die begrenzten finanziellen Mittel optimal einsetzen. Bereits unterstützte Projektträgerschaften werden in den kommenden Tagen durch «Integration Basel» mit den notwendigen Ausschreibungsunterlagen (Richtlinien, Eingabeformulare, Berichterstattungsformulare) angeschrieben. Zusätzlich wird die Ausländerberatung der GGG alle Ausländerorganisationen orientieren und bei Bedarf Unterstützung bei der Projekteingabe bieten. Richtlinien, Eingabe- und Berichterstattungsformulare sind auf www.welcome-to-basel.bs.ch/projektfoerderung.htm abrufbar.
Einreichungsfrist in allen Interventionsbereichen ist der 30. September 2009; zusätzlich können Gesuche für Projekte im zweiten Halbjahr 2010 in den Interventionsbereichen Information/Kommunikation und Soziale Integration bis am 31. März 2010 eingereicht werden. Sowohl neue als auch bisherige Projektträgerschaften haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen durch den Kanton.