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15 Jahre Gleichstellungsgesetz 10 Jahre Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Vor 15 Jahren, am 1. Juli 1996, trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft – ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz ermöglicht, gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu klagen. Seit 10 Jahren veröffentlicht die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch Entscheide nach Gleichstellungsgesetz. Von den rund 500 Fällen sind 41 aus Basel-Stadt.

Wie können sich Arbeitnehmer/innen gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben wehren? Antwort gibt die Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch. Sie dokumentiert heute rund 500 Entscheide nach Gleichstellungsgesetz aus den Deutschschweizer Kantonen, davon 41 Entscheide aus dem Kanton Basel-Stadt. Die Fälle der Schlichtungsstellen und Gerichte betreffen Diskriminierungen beim Lohn, bei Anstellung und Beförderung, wegen Schwangerschaft, Kündigung oder sexueller Belästigung.

Gleichstellung zu erkämpfen ist trotz Verfassungsrecht und Gesetz alles andere als einfach. Dennoch klagen jedes Jahr rund 50 Betroffene und auch ganze Berufsgruppen. Zum Bei-spiel eine Ingenieurin aus Bern: Als sie merkte, dass Kollegen mehr verdienten, erreichte sie betriebsintern eine Lohnerhöhung von 26 Prozent, gegenüber ihrem Anstellungslohn verdiente sie schliesslich 41 Prozent mehr. Doch ein Jahr später wurde ihr ohne stichhaltigen Grund gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht willigte das Unternehmen in einen Vergleich ein und bezahlte der Klägerin eine Entschädigung von 35'000 Franken. Bei einem Drittel der rund 500 Klagen geht es um ungerechtfertigte Kündigung. 54 Frauen klagten, weil sie wegen Schwangerschaft diskriminiert wurden.

Das Ausmass der Lohndiskriminierung lassen Urteile erahnen, die ganze Berufsgruppen betreffen. 280 Millionen Franken musste z.B. der Kanton Zürich für verschiedene Pflegeberufe nachzahlen, weil der "Frauenberuf" zu tief entlöhnt war; 23 Millionen Franken Lohnnachzahlungen erhielten Kindergarten- und Hauswirtschaftslehrkräfte in Basel.

Auch nach 30 Jahren Verfassungsrecht ist die Gleichstellung am Arbeitsplatz nicht erreicht. Die gesammelten Klagen in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch sollen Angestellte ermutigen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Den Betrieben können sie Hinweise darauf geben, wie Klagen verhindert werden können. Fachleute und Interessierte finden zudem nützliche Informationen wie eine Wegleitung durch die Gerichtsinstanzen für jeden Kanton und Links zu den Fach- und Beratungsstellen. Finanziert wird die Datenbank über die Gleichstellungsfachstellen der Kantone und des Bundes sowie über Zuwendungen. (2’845 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Bettina Bannwart, Tel. 061/267 66 81 lic. iur. Advokatin, Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement Basel-Stadt bettina.bannwart@bs.ch Judith Wissmann Lukesch, Tel. 044/341 53 45 lic.iur.Rechtsanwältin in Zürich, judith.wissmann@bluewin.ch