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„Sorgerecht und Unterhalt: Fairness trotz Scheidung“

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Medienmitteilung zur gestrigen Diskussionsveranstaltung im baz.cityforum -- Steigende Scheidungszahlen und die bevorstehende Revision des Scheidungsrechts stehen immer wieder im Zentrum medialer Debatten. Eine von der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern organisierte Veranstaltung hat in diesem komplexen und emotionalen Fragenfeld zur Begriffsklärung und konkreten Lösungssuche beigetragen.

In der Diskussion wurde schnell klar, dass das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall nur wenig zur Problemlösung geschiedener Eltern beitragen kann. Klare und gerechte Regelung von Unterhalt und Betreuung sind mindestens so wichtig. Denn die Obhut wird auch im Falle der gemeinsamen Sorge separat geregelt und in der Mehrheit der Fälle der Mutter zugesprochen werden. Grundlage dafür ist die Aufteilung der Kinderbetreuung vor der Scheidung: War schon während der Ehe die Mutter hauptverantwortlich für die Kinder, werden ihr diese auch im Scheidungsfall zugesprochen. Diese Aufgabenteilung wird zwar im Einzelfall ausgehandelt, hat aber gesellschaftliche und strukturelle Hintergründe.

Das gesellschaftliche Ungleichgewicht – Frauen übernehmen vor allem Kinderbetreuung und Hausarbeit während Männer prioritär für die Lohnarbeit zuständig sind - wirkt sich im Schei-dungsfall für beide Geschlechter negativ aus. Die Väter leiden unter der Trennung von ihren Kindern und fühlen sich als Zahlväter ausgenutzt. Die Mütter dagegen sind grösstenteils für die Sicherung der materiellen und immateriellen Bedürfnisse der Kinder verantwortlich. Auch tragen sie den Fehlbetrag, wenn das Einkommen des Paares nicht mehr für zwei Haushalte reicht. Direkte Folge davon ist das erhöhte Armutsrisiko von Einelternfamilien.

Wenn Väter auch nach der Scheidung den alltäglichen Kontakt zu ihren Kindern pflegen und Mütter finanziell unabhängig bleiben wollen, ist ein gesellschaftliches Umdenken nötig. Auf gesetzlicher Ebene müssen Sorgerecht und Unterhalt so geregelt werden, dass Kinder geschiedener Eltern weder auf den Kontakt zu beiden Elternteilen noch auf finanzielle Sicherheiten verzichten müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gesetzesrevision allen zugute kommt und auch der von der Bundesverfassung geforderten Gleichstellung der Geschlechter entspricht.

Der Anlass wurde von der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern organisiert. Gesprächsgäste der Publizistin Cornelia Kazis und des Radiojournalisten Christoph Keller waren: Danielle Kaufmann (eifam, Alleinerziehende Region Basel), Oliver Hunziker (Präsident GeCoBi, Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft), Bruno Lötscher-Steiger (Zivilgerichtspräsident Basel-Stadt), Elisabeth Freivogel (Advokatin und Mediatorin SAV), Eberhard Frey (Psychotherapeut FSP und Mediator SDM, Scheidungsschule Basel) sowie Leila Straumann (Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt).

Weitere Auskünfte

Leila Straumann, Tel. +41 (0)61 267 66 81, leila.straumann@bs.ch Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt, Präsidialdepartement