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Überarbeitete Behördenvereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die aus dem Jahre 1977 stammende und nun neu überarbeitete Behördenvereinbarung zwischen den beiden Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben den Entwurf einer komplett überarbeiteten Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Behörden in die Vernehmlassung gegeben. Verlangt worden ist die Überarbeitung der Behördenvereinbarung in gleichlautenden Motionen in beiden Parlamenten.

Die Behördenvereinbarung stammt aus dem Jahre 1977 und enthält Regeln über die Zusammenarbeit der Regierungsräte sowie über die Zusammenarbeit des Landrates und des Grossen Rates bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte. Diese Vereinbarung hat sich grundsätzlich bewährt. In den letzten Jahren haben sich bei der zunehmenden Zahl von partnerschaftlichen Geschäften jedoch zusätzliche Mechanismen im Verkehr der Parlamentsorgane der beiden Kantone eingespielt. Betroffen sind vor allem die Verfahren für die Bereinigung von abweichenden Beschlüssen, die Aufhebung der Partnerschaftlichkeit eines Geschäfts sowie die Regelung der parlamentarischen Aufsicht über interkantonale Institutionen.

Auch im Verkehr zwischen den beiden Regierungsräten sind in letzter Zeit neue Grundsätze über den Lastenausgleich und die Zusammenlegung von Dienststellen entwickelt worden, die bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte zu beachten sind. Auch diese Vorgehensweisen und deren Weiterentwicklung sind in der vorgelegten Vereinbarung festgehalten.

Hinweise

Vernehmlassungsunterlagen: Staatskanzlei

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Wilhelm Kamber Rechtsabteilung Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Tel. 061 267 80 60 oder per E-Mail: urswilhelm.kamber@bs.ch Wolfgang Meier Stellvertretender Generalsekretär der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft Tel. 061 552 57 60 oder per E-Mail: wolfgang.meier@bl.ch