Basel-Stadt testet maschinenlesbare Wahl- und Stimmzettel
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Ab 2015 können die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt ihre Stimme erstmals mittels maschinenlesbarer Wahl- und Stimmzettel abgeben. 2000 zufällig ausgewählte Stimmberechtigte haben nun die Gelegenheit, die neuen Wahl- und Stimmunterlagen auf ihre Nutzerfreundlichkeit zu testen.
Ab dem Urnengang vom 8. März 2015 werden die Wahl- und Stimmzettel bei Abstimmungen und Majorzwahlen im Kanton Basel-Stadt maschinell eingelesen und ausgezählt. Neu wird deshalb pro Urnengang nur noch ein Stimm- respektive Wahlzettel ausgestellt. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden übersichtlicher gestaltet und die Stimmabgabe durch Ankreuzen von «Ja» oder «Nein» vereinfacht.
Bei einer simulierten Abstimmung sowie Regierungsratswahl können nun 2000 Personen die Stimm- und Wahlzettel auf ihre Nutzerfreundlichkeit testen. Die Testpersonen werden zufällig aus dem Stimmregister ausgewählt und in Woche 45 brieflich angefragt. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Rückmeldungen zur maschinellen Stimmauszählung werden von der Universität Basel anonym ausgewertet und sollen dazu beitragen, das neue Wahl- und Stimmverfahren zu optimieren.
Die maschinelle Auszählung basiert auf einer Technologie, welche das Erkennen von Markierungen ermöglicht. Sie registriert, ob die Abstimmungsfrage mit «Ja», «Nein» oder mit einer Enthaltung beantwortet wurde. Unklare Antworten werden vom System aussortiert und manuell bearbeitet. Die maschinelle Auszählung ermöglicht eine einfache Handhabung und rasche Ermittlung der Ergebnisse. Das Verfahren ist in anderen Städten sowie im Kanton Genf bereits seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz.
Die Einführung der maschinenlesbaren Wahl- und Stimmzettel im Kanton Basel-Stadt erforderte eine Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen. Dieser stimmte der Grosse Rat am 13. November 2013 zu. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Die Gesetzesänderung wird per 1. Januar 2015 wirksam.