Stille Wahl bei den Gesamterneuerungswahlen der Gerichte
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Heute Morgen ist die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichte abgelaufen. Weil die Zahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten derjenigen der zu besetzenden Gerichtspräsidien entspricht, wird der Regierungsrat die Vorgeschlagenen als gewählt erklären.
Heute Morgen um 9.00 Uhr lief die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen ab. Neben 23 bisherigen sind zehn neue Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen worden. Weil die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu Wählenden entspricht, wird der Regierungsrat in Anwendung von § 32 des Basler Wahlgesetzes den angesetzten Wahlgang vom 24. April 2016 widerrufen und die Vorgeschlagenen als gewählt erklären.
Die Gesamterneuerungswahlen finden erstmals nach dem totalrevidierten Gerichtsorganisationsgesetz statt. Danach werden nur noch die Gerichtspräsidien durch Volkswahl bestellt. Die aktuelle Amtsperiode der Gerichte läuft am 30. Juni 2016 ab. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2016 und dauert bis am 31. Dezember 2021.