Wichtiges zur Stimmabgabe beim Urnengang vom 27. November
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Am 27. November 2016 finden einerseits die eidgenössische Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative und andererseits der zweite Wahlgang zur Regierungsratswahl statt. Gegenwärtig werden in Basel-Stadt die Unterlagen für die Abstimmung an die Stimmberechtigten versandt. Zwischen dem 10. und 16. November werden dann die Wahlunterlagen zugestellt. Wegen unterschiedlicher eidgenössischer bzw. kantonaler Fristen konnten die Unterlagen nicht zusammen verschickt werden. - Die Stimmberechtigten müssen die Abstimmung und die Wahlen denn auch getrennt behandeln. Es gibt zwei Kuverts: eines für die Abstimmung und eines für die Wahl. Die Abstimmung und die Wahl müssen getrennt mit dem je eigenen, dafür vorgesehenen Kuvert erfolgen. Auf keinen Fall dürfen die Wahl- und Abstimmungszettel gemeinsam in ein Kuvert gesteckt werden. Ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
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