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Schlussresultat der eidgenössischen und der kantonalen Abstimmung vom 12. Februar 2017

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration sowie den Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr angenommen und lehnten das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) ab. Bei der kantonalen Abstimmung wurden der Grossratsbeschluss betreffend Änderung der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (Aufhebung des Quorums (Sperrklausel) für die Zuteilung von Sitzen bei der Wahl des Grossen Rates) und der Grossratsbeschluss betreffend «Kasernenhauptbau: Gesamtsanierung und Umbau zum Kultur- und Kreativzentrum» angenommen.

Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen lautet im Einzelnen:

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration:
JA-Stimmen: 39‘305 (67,54%)
NEIN-Stimmen: 18‘888 (32,46%)

Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr:
JA-Stimmen: 30‘034 (53,55%)
NEIN-Stimmen: 26‘049 (46,45%)

Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III):
JA-Stimmen: 23‘965 (42,51%)
NEIN-Stimmen: 32‘409 (57,49%)

Grossratsbeschluss betreffend Änderung der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (Aufhebung des Quorums (Sperrklausel) für die Zuteilung von Sitzen bei der Wahl des Grossen Rates):
JA-Stimmen: 28‘799 (56,87%)
NEIN-Stimmen: 21‘841 (43,13%)

Grossratsbeschluss betreffend «Kasernenhauptbau: Gesamtsanierung und Umbau zum Kultur- und Kreativzentrum»:
JA-Stimmen: 33‘634 (61,75%)
NEIN-Stimmen: 20‘836 (38,25%)

Die Stimmbeteiligung betrug bei der eidgenössischen Abstimmung durchschnittlich 51,50% und bei der kantonalen Abstimmung durchschnittlich 52,85%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 92,53% (eidgenössisch) und bei 95,16% (kantonal). Die Stimmbeteiligung der Auslandsschweizer und -schweizerinnen lag bei 33,23%, wovon 63,80% elektronisch abgestimmt haben.

Hinweise

Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.abstimmungen.bs.ch

Weitere Auskünfte

Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Telefon +41 (0)79 435 87 13 Staatsschreiberin Kanton Basel-Stadt