Beiträge des Fachausschusses Literatur BS/BL
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert an seiner ersten Jahressitzung im Jahr 2018 das literarische Schaffen mit zwei Beiträgen im Bereich der Autorenförderung und drei Beiträgen im Bereich der Produktionsförderung. Er vergibt insgesamt eine Fördersumme von CHF 52‘000.
In der ersten Sitzung des Jahres 2018 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 11 Gesuche geprüft und folgende 5 Beiträge gesprochen:
Autorenförderbeitrag
CHF 15‘000 an Barbara Lussi für den Roman „So kommt’s“
CHF 25‘000 an Simone Lappert für den Lyrikband „im rippentresor“ (AT)
Produktionsförderbeitrag
CHF 2‘000 an den Verlag edition modern für die Graphic-Novel „Mühsam. Anarchist in Anführungsstrichen“ von Jan Bachmann
CHF 4‘000 an den Haymon Verlag für den Roman „In einer unmöblierten Nacht“ von Markus Ramseier
CHF 6‘000 an den Lenos Verlag für den Roman „Der Mann, der Glück brachte“ von Claude Cueni
Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von CHF 205´000 zur Förderung professionellen Literaturschaffens und qualitativ hochstehender Literaturvermittlungsprojekte. Die Förderkategorien umfassen Autoren- und Produktionsbeiträge sowie Literaturvermittlungs- und Veranstaltungsbeiträge. Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter/eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Lukas Bühler, Peter Graf, Dr. Martina Läubli, Marion Regenscheit sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Christine Bloch (Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.
Die anzuwendenden Förderkriterien werden im Fördermodell wie folgt formuliert: Originarität der Texte und Projekte, sprachliche, stilistische und strukturelle Qualität, inhaltliche Relevanz, Professionalität, künstlerische Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsrelevanz. Bei der Produktionsförderung sind zusätzlich Wirtschaftlichkeit sowie Angaben zum Produktions- und Vertriebsplan ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.
Hinweise
Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 15. August 2018.
Informationen für Gesuchstellende und eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte