Start der dritten kantonalen Wanderungsbefragung
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Am 29. Januar 2018 erfolgte im Kanton Basel-Stadt der Start zur dritten Wanderungsbefragung. In den kommenden Tagen erhalten jeweils 4 000 Personen, die 2017 entweder in den Kanton Basel-Stadt zu- oder aus dem Kanton weggezogen sind, per Post einen Fragebogen mit Fragen zu ihrer Situation und ihren Bedürfnissen.
Die Erhaltung und Stärkung eines vitalen Kantons Basel-Stadt mit ausgewogener Bevölkerungsstruktur ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen. Um mehr über die Motive des Wohnortswechsels sowie über die Beurteilung der Wohnungen und des Wohnumfeldes zu erfahren, führt das Statistische Amt nun zum dritten Mal nach 1998 und 2008 eine Wanderungsbefragung durch.
Die Wanderungsbefragung gehört zum Grundauftrag des Statistischen Amtes und ist im Statistikprogramm enthalten. Dieses sieht neben der allgemeinen Bevölkerungsbefragung abwechselnd Befragungen von spezifischen Zielgruppen vor. Seit 1. Juli 2015 bildet das kantonale Statistikgesetz (§ 9 StatG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 lit. e der Statistikverordnung) Grundlage für die Befragung.
Die Befragung startete mit dem Versand der Fragebogen am Montag, 29. Januar 2018. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Personen wurden mittels Zufallsverfahren aus der Einwohnerdatenbank gezogen. Während acht Wochen haben die Angeschriebenen Zeit, den Fragebogen schriftlich oder online auszufüllen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Das Statistische Amt legt die Ergebnisse bis Ende 2018 der Öffentlichkeit vor.