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Überprüfung der Eckwerte zum künftigen Kulturvertrag von Basel-Landschaft und Basel-Stadt

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben entschieden, die im Juni 2017 definierten Eckwerte für den künftigen Kulturvertrag teilweise zu überprüfen. Sie halten aber nach wie vor am gemeinsamen Ziel fest, das Bestehen der von den Änderungen betroffenen Kulturinstitutionen zu sichern. Die Vereinbarung, wonach der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den bestehenden Vertrag bis zur Ablösung durch einen neuen Kulturvertrag nicht kündigt, wird um ein Jahr verlängert. Der neue soll demnach per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im Rahmen der Gesamtverhandlungen zur Bildungs- und Kulturpartnerschaft hatten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Juni 2017 die Eckwerte für die Ausarbeitung eines neuen Kulturvertrags definiert. An einer gemeinsamen Sitzung am 12. Juni 2018 sind die beiden Regierungen nun übereingekommen, diese Eckwerte teilweise zu überprüfen.

Die Regierungen halten nach wie vor am prioritären Ziel fest, das Bestehen der betroffenen kulturellen Institutionen zu sichern. Für die bisher unterstützten Kulturinstitutionen sollen keine finanziellen Einbussen entstehen. Sie haben vereinbart, dass der aktuell geltende Kulturvertrag von 1997 nicht vor Ende 2020 gekündigt wird. Er bleibt damit bis Ende 2021 in Kraft und kann per 1. Januar 2022 vom neuen Kulturvertrag abgelöst werden.

Mit der Ausarbeitung des neuen Kulturvertrags wird ein Systemwechsel angestrebt, der eine pauschale Abgeltung vom Kanton Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt vorsieht. Im Sinne einer zukunftsgerichteten und nachhaltigen Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen wird die Höhe der Abgeltung nochmals überprüft. Ferner soll eine Entflechtung der Zuständigkeiten erfolgen und die projektorientierte partnerschaftliche Förderung soll gestärkt werden.

Die Regierungen des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt streben an, die diesbezüglichen Parlamentsvorlagen im ersten Semester 2019 zu präsentieren.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann Telefon 061 267 80 47 Vorsteherin Präsidialdepartement Basel-Stadt erreichbar am 27.06.2018 ab 09:00 Uhr Regierungsrätin Monica Gschwind Telefon 061 552 50 51 Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft erreichbar am 27.06.2018 von 10:00 bis 11:00 Uhr.