Der Kanton Basel-Stadt begrüsst den Entscheid der Post zum E-Voting
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Die Staatskanzlei Basel-Stadt begrüsst den Entscheid der Schweizerischen Post, ihr E-Voting-System für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 auszusetzen, nachdem in dessen Quellcode ein neuer, kritischer Fehler entdeckt worden ist. Der Entscheid der Schweizerischen Post ist richtig und setzt das Prinzip „Sicherheit vor Tempo“ konsequent um. Im Kanton Basel-Stadt werden deshalb beim Urnengang im Mai Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme nicht elektronisch, sondern brieflich oder persönlich im Stimmlokal abgeben müssen.
Die Schweizerische Post hat der Staatskanzlei mitgeteilt, im Quellcode ihres E-Voting-Systems einen neuen Fehler entdeckt zu haben. Der Kanton Basel-Stadt stellt dieses System derzeit den Auslandschweizer Stimmberechtigten und den Stimmberechtigten mit einer Behinderung zur Verfügung.
Die Schweizerische Post stuft diesen Fehler selber als kritisch ein. Sie hat deshalb beschlossen, das E-Voting für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 auszusetzen. Sie wird den Quellcode korrigieren und von unabhängigen Experten erneut überprüfen lassen.
Der Kanton Basel-Stadt begrüsst den Entscheid der Post. Bei der Einführung des E-Votings sind die beteiligten Kantone und der Bund nach dem Prinzip „Sicherheit vor Tempo“ vorgegangen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Entscheid als richtig und konsequent. Im Kanton Basel-Stadt werden deshalb beim Urnengang vom 19. Mai Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme nicht elektronisch, sondern brieflich oder persönlich im Stimmlokal abgeben müssen.
Die Staatskanzlei wird die gegenwärtige Situation analysieren und dabei die Ergebnisse der heute angekündigten Standortbestimmung der Bundeskanzlei und diejenigen des vierwöchigen Intrusionstests miteinbeziehen. Laut heutiger Mitteilung der Post haben daran 3‘200 Personen aus 137 Ländern teilgenommen. Der Test ergab drei kritische Befunde beim Quellcode. Hingegen ist es den Hackern nicht gelungen, in das E-Voting-System einzudringen. Es befanden sich keine manipulierten Stimmen in der elektronischen Urne.
Hinweise
Medienmitteilung der Schweizerischen Post
https://www.post.ch/de/ueber-uns/unternehmen/medien/medienmitteilungen/2019/post-setzt-ihr-e-voting-system-befristet-aus
Medienmitteilung der Bundeskanzlei
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-74508.html