Beiträge des Fachausschusses Literatur BS/BL
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert an seiner dritten Jahressitzung im Jahr 2020 das literarische Schaffen mit zwei Werkbeiträgen und einem Beitrag an ein Entwicklungsprojekt. Er vergibt insgesamt eine Fördersumme von CHF 47‘815.
In der dritten Sitzung des Jahres 2020 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 9 Gesuche geprüft und folgende 3 Beiträge gesprochen:
Werkbeiträge an Autoren
CHF 25’000 an Friederike Kretzen für den Roman «Persienbuch»
CHF 20‘000 an Sandra Hughes für den Roman «Der Park»
Beitrag an ein Entwicklungsprojekt
CHF 2’815 an Gabriel Heim für das Entwicklungsprojekt «Kapitel zweier Leben»
Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von CHF 205‘000 zur Förderung des regionalen Literaturschaffens. Die Förderkategorien umfassen Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträge. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden. Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Lukas Bühler, Dorothee Elmiger, André Gstettenhofer, Marion Regenscheit, Bettina Spoerri sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Fredy Bünter (Vertreter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.
Es gelten folgende Förderkriterien: künstlerische Eigenständigkeit des Textes oder Projektes; sprachliche, stilistische und strukturelle Textqualität; Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf seine Realisierung; professionelles Umsetzungsvermögen; inhaltliche, gesellschaftliche und ästhetische Relevanz des Textes oder Projektes. Für Beiträge an Publikationen und Sonderprojekte sind zusätzlich die Ausgewogenheit von Budget und Finanzierung sowie die faire Berechnung von Honoraren und Sozialbeiträgen ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.
Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 15. Dezember 2020. Informationen für Gesuchstellende sind publiziert unter www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/literatur. Dort ist auch eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte einsehbar.