Zur Erinnerung: Bei der brieflichen Stimmabgabe: Der Stimmrechtsausweis mit der blauen Schrift muss auch ins Couvert!
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Seit Mai 2019 kommt im Kanton Basel-Stadt ein neuer, zweiteiliger Stimmrechtsausweis zum Einsatz. Da für die Abstimmung und Wahl vom 27. September 2020 vermehrt Couverts nicht korrekt eingegangen sind, erfolgt noch einmal der Hinweis, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis mit der blauen Schrift zusammen mit dem Stimm- bzw. Wahlzettel ins Couvert gesteckt werden muss. Sonst kann die Stimmabgabe nicht gezählt werden.
In den letzten Tagen hat sich im Zusammenhang mit der Abstimmung und Wahl vom 27. September 2020 die Anzahl der unkorrekt eingegangenen Stimmcouverts etwas gehäuft. Bisher können knapp 0,3 Prozent der eingegangenen Couverts wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden. Die Staatskanzlei weist deshalb auch auf diesem Weg darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis mit der blauen Schrift unbedingt zusammen mit dem Stimm- und Wahlzettel ins Couvert gesteckt werden muss. Den Abstimmungs- und Wahlunterlagen liegt im Übrigen ein Informationsflyer bei, der die korrekte Stimmabgabe erklärt.
Bei der persönlichen Stimmabgabe wird der Abschnitt des Stimmrechtsausweises mit der grünen Schrift im Wahllokal abgegeben. Anschliessend werden wie bisher der Stimm- und der Wahlzettel in die Urne geworfen.
Die Stimmbeteiligung für den 27. September 2020 in der Stadt Basel (ohne Riehen und Bettingen) beträgt aktuell 29.36% Prozent.
Hinweise
Beachten Sie den diesbezüglichen Erklärfilm der Staatskanzlei vom 19. Mai 2019
https://youtu.be/O14Ng8d9hF4