Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Der Regierungsrat bewilligt zusätzlich rund 11,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds für den Kulturbereich

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Der Regierungsrat will die Qualität und die Vielfalt des Basler Kulturschaffens und Kulturangebots über die Covid-19-Krise hinweg sichern. Er hat deshalb die bisherigen Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich bis Ende August 2021 verlängert und die Mittel aufgestockt. Er hat dafür rund 11,5 Millionen Franken gesprochen. Kulturschaffende erhalten ausserdem neu die Möglichkeit zwischen der Ausfallentschädigung nach Bundesverordnung oder dem Bezug von Taggeldern nach kantonaler Verordnung zu wählen. Nehmen sie Taggelder in Anspruch, so besteht neu ein Freibetrag von 1000 Franken pro Monat.

Kulturschaffende und Kulturunternehmen sind von der Covid-19-Pandemie stark gebeutelt. Projekte und Veranstaltungen wurden abgesagt, Betriebe temporär geschlossen, die Umsetzung von Schutzmassnahmen ist aufwändig und führt zu grossen Einbussen. Geplant werden Kulturveranstaltungen im Moment äusserst vorsichtig, da ungewiss ist, ob der vom Bundesrat vorgegebene Öffnungsplan tatsächlich wie vorgesehen, umgesetzt werden kann.

Der Regierungsrat will deshalb die Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen verlängern und stellt zusätzliche Mittel aus dem Krisenfonds bereit. Für die Periode vom Mai bis Ende August 2021 können Kulturschaffende entweder gemäss Bundesregelung Ausfallentschädigung für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen und Projekte beantragen, oder gemäss kantonaler Regelung Taggelder zur Existenzsicherung in Anspruch nehmen. Letzteres kommt vorab Kulturschaffenden entgegen, die in der Situation des schon länger andauernden Veranstaltungsverbots gar nicht in der Lage sind, Nachweise für abgesagte Veranstaltungen und damit für ihren Erwerbsausfall zu erbringen. Nehmen sie Taggelder in Anspruch, so steht neu ein Freibetrag von CHF 1000 pro Monat zur Verfügung. Die Verlängerung der kantonalen Taggelder für die Monate Mai bis August 2021 steht unter dem Vorbehalt der Äufnung des Krisenfonds durch den grossen Rat.

Aufstockung der Mittel für Unterstützungsmassnahmen auch für Kulturunternehmen  für Schäden bis Ende August
Bis Ende Mai können Gesuche für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April eingereicht werden. Die Gesuche für die Periode Mai bis August können erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Die bewährte Abfederungsmassnahme der Ausfallentschädigungen entschädigt Kulturunternehmen für den finanziellen Schaden, der ihnen aus Absagen, Verschiebungen oder durch die eingeschränkte Durchführung von Veranstaltungen und Projekten entstanden ist. Der Höchstbetrag für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen soll neu auf maximal 1 Million Franken pro Gesuchstellerin oder Gesuchsteller angehoben werden. Dies gilt für alle Kulturunternehmen unabhängig davon, ob sie kommerziell oder nicht-kommerziell aufgestellt sind. Sie können ab sofort wieder Gesuche einreichen.

Beiträge an Transformationsprojekte werden weiterhin laufend entgegengenommen. Diese sollen Kulturunternehmen darin unterstützen, sich an die durch die Pandemie veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und sich durch die Erschliessung neuer Publikumssegmente oder etwa durch Digitalisierung neu aus zu richten.

Die Umsetzung der Bundesmassnahmen im Kanton Basel-Stadt in der Höhe von rund 11.5 Millionen Franken ist mit den bestehenden Finanzmitteln des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gedeckt.

Der Grosse Rat hat im Juni 2020 Corona-bedingt eine ausserordentliche Äufnung des Krisenfonds beschlossen. Der Regierungsrat beantragt nun dem Grossen Rat eine zweite dringliche ausserordentliche Äufnung des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von insgesamt 50 Mio. Franken. Damit sollen für das Härtefallprogramm für die Betriebe und Unternehmen ausreichend Fondsmittel zur Verfügung stehen. Durch den Antrag auf dringliche Behandlung im Grossen Rat soll zudem ermöglicht werden, den Kulturschaffenden Taggeldern zur Existenzsicherung rasch und ohne Unterbruch auszurichten. Die entsprechende Verordnungsänderung hat der Regierungsrat am 27. April 2021 beschlossen, sie steht aber unter dem Vorbehalt, dass die ausserordentliche Äufnung des Krisenfonds durch den Grossen Rat bewilligt wird.

Für die Bearbeitung der Gesuche ist die Abteilung Kultur Basel-Stadt zuständig. Die Frist für die Einreichung der Gesuche für den Zeitraum Mai bis August 2021 ist auf den 30. September 2021 festgelegt.

Hinweise

Die einzelnen Massnahmen im Überblick: https://www.kultur.bs.ch/COVID-19.html

Weitere Auskünfte

Beat Jans Tel.: 061 267 80 47 Regierungspräsident Kanton Basel-Stadt