Flohmärkte und Neuwarenmarkt bis Ende Februar abgesagt
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Bundesrats sind die Flohmärkte auf dem Petersplatz und Barfüsserplatz sowie der Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz ab dem 18. Januar bis Ende Februar abgesagt. Der Stadtmarkt und der Schlemmermarkt auf dem Marktplatz wie auch die Quartiermärkte können weiterhin stattfinden.
Die Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 13. Januar 2021 sieht vor, dass Märkte, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, ab dem 18. Januar bis am 28. Februar geschlossen bleiben müssen. Dies betrifft auch die Flohmärkte auf dem Petersplatz und Barfüsserplatz sowie den Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz.
Nicht von der Verordnung betroffen sind hingegen der Stadtmarkt und der Schlemmermarkt auf dem Marktplatz wie auch die Basler Quartiermärkte, die weiterhin wie gewohnt unter Einhaltung umfassender Schutzkonzepte stattfinden. Der Basler Stadtmarkt und die Quartiermärkte zeichnen sich durch regionale, nachhaltige und frische Produkte sowie durch eine einzigartige Kundennähe aus. Mit ihrem vielfältigen Angebot kommt ihnen eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Frischwaren zu. Zudem bieten der Stadtmarkt, der Schlemmermarkt wie auch einzelne Quartiermärkte ein vielfältiges Verpflegungsangebot im Herzen der Basler Innenstadt.