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Lohngleichheit ist Voraussetzung für einen öffentlichen Auftrag

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Ab dem 1. Mai 2021 führt der Kanton Basel-Stadt Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen ein. Damit soll gewährleistet werden, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen fliessen, welche die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten.

Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist seit 1981 in der Verfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Trotzdem haben Frauen im Jahr 2018 für gleichwertige Arbeit im Monat durchschnittlich 686 Franken weniger Lohn erhalten (Lohnstrukturerhebung 2018, BFS). Dies zeigt sich im monatlichen Einkommen von Betroffenen und wirkt sich auf ihre Rente aus, hat aber beispielsweise auch Einfluss auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die gesellschaftliche Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.

Dem Kanton Basel-Stadt ist die Förderung der Lohngleichheit ein grosses Anliegen. Er setzt sich aktiv für deren Umsetzung ein und gehört zu den ersten Kantonen, die auch im öffentlichen Beschaffungswesen entsprechende Massnahmen ergreifen.

Selbstdeklaration und Stichkontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen

Im öffentlichen Beschaffungswesen ist die Einhaltung der Lohngleichheit eine Voraussetzung, um einen Auftrag zu erhalten. Dies ist im Beschaffungsgesetz des Kantons Basel-Stadt verankert. Ab dem 1. Mai 2021 müssen Unternehmen bei Beschaffungen der kantonalen Verwaltung belegen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Bei Unternehmen, die einen Auftrag erhalten haben, wird die Lohngleichheit zudem mit Stichkontrollen überprüft. Zuständig für die Umsetzung ist die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, die in dieser Funktion im März bereits eine Informationsveranstaltung für Unternehmen durchgeführt hat.

Ziel der Massnahmen ist es, dass die Aufträge der kantonalen Verwaltung nur an Unternehmen vergeben werden, die die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten: «Pro Jahr werden im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz Aufträge im Wert von 41 Milliarden Franken vergeben. Mit den getroffenen Massnahmen will der Kanton Basel-Stadt gewährleisten, dass seine öffentlichen Gelder nur an Unternehmen fliessen, welche die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten», so Leila Straumann, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Auskünfte

Leila Straumann Tel. +41 61 267 66 81 Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern