Neue Zollrichtlinie: Basler Regierungspräsident interveniert in Bern
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Die Einführung einer neuen Zollrichtlinie auf den 1. Januar 2022, die den Marktverkehr im trinationalen Raum stark erschwert, soll rückgängig gemacht werden. Dies fordert Regierungspräsident Beat Jans in einem Brief an Bundesrat Ueli Maurer.
«Die bisherige, historisch gewachsene Regelung für den Marktverkehr in der engen Grenzzone zwischen der Schweiz und Deutschland sowie der Schweiz und Frankreich hat sich bewährt und entspricht der gelebten Tradition in unserer trinationalen Region», schreibt Regierungspräsident Beat Jans in einem Brief an Bundesrat Ueli Maurer. In diesem fordert er den Finanzminister nachdrücklich auf, die bisherige Regelung weiterzuführen.
Marktwaren aus der Grenzzone sind für eine Versorgung mit regionalen Lebensmitteln notwendig, da das Angebot bei bestimmten Produkten in der Schweizer Region zu klein ist. Bisher dürfen einige wenige, klar definierte saisonale Produkte (frisches Gemüse, Kartoffeln, Beeren) in einem engen Radius von zehn Kilometer beidseits der Grenzen bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht frei eingeführt werden. Geregelt ist dies in den Grenzabkommen mit den Nachbarländern, so im schweizerisch-deutschen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr. Davon profitieren Private ebenso wie die Gastronomie. Die Eidgenössische Zollverwaltung will dies nun nicht mehr akzeptieren. Im Rahmen ihres mehrjährigen Transformationsprogramms (DaziT) zur vereinfachten und digitalen Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs hat sie die entsprechende Richtlinie angepasst. Sie soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
In der aktuell gültigen Richtlinie ist der Verkauf von Marktwaren nicht nur auf dem Markt, sondern auch «im Herumziehen von Haus zu Haus an Selbstverbraucher sowie an Hotels, Restaurants, Pensionen usw.» bisher explizit erlaubt. Neu sollen Waren vom Marktverkehr ausgeschlossen werden, die «im Abonnement an Abholorte oder direkt an den Wohnort» oder «an Zwischenhändler/ Grossabnehmer wie Hotels, Restaurants, Kantinen, Altersheime usw. geliefert werden». Diese Waren müssen künftig als normale Handelswaren angemeldet werden und sind von jeglichen Abgabebefreiungen oder administrativen Erleichterungen ausgeschlossen.
Regierungspräsident Beat Jans ist diese Thematik ein grosses Anliegen, weshalb er die Angelegenheit gerne mit dem Finanzminister diskutieren möchte.