Öffentliches Beschaffungswesen: Lohngleichheitskontrollen neu auch bei kleineren Unternehmen
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Ab dem 1. November 2023 passt der Kanton Basel-Stadt seine Praxis bei den Lohnkontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen an: Neu weisen auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden nach, die Lohngleichheit von Frauen und Männern einzuhalten.
Was sich bereits seit zwei Jahren für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt mit über fünfzig Mitarbeitenden bewährt hat, gilt nun auch für die kleineren: Bei Ausschreibungen im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung weisen neu auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden nach, dass sie die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten.
Zudem führt der Kanton Basel-Stadt jährlich Stichkontrollen bei Unternehmen durch, die einen Auftrag erhalten haben. Denn die Einhaltung der Lohngleichheit ist eine Voraussetzung für die Vergabe eines Auftrags im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons.
Diese Massnahmen gelten für grössere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden bereits seit 2021. Nach einer zweijährigen Einführungsphase müssen nun auch Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitenden mit der Offerte eine Selbstdeklaration und einen Nachweis einreichen. Um die betroffenen Unternehmen bei konkreten Anwendungsfragen zu unterstützen, bietet der Kanton Basel-Stadt am 20. September 2023 ein Frageforum mit einer externen Fachperson an.
Ziel der Massnahmen ist, dass Aufträge im öffentlichen Beschaffungswesen nur an Unternehmen vergeben werden, die die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten. «Damit wird gewährleistet, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen gehen, die Frauen und Männern den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zahlen», so Evelyne Sturm, Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität und Leiterin der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern.
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit» ist in der Bundesverfassung verankert und im Gleichstellungsgesetz sowie im kantonalen Gleichstellungsgesetz und dem kantonalen Gesetz über öffentliche Beschaffungen festgehalten. Dennoch zeigen sich nach wie vor Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern: Frauen erhalten im Schnitt 717 Franken weniger Lohn pro Monat für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Lohnstrukturerhebung 2020, BFS). Diese Lohndiskriminierung wirkt sich negativ auf die Rente sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Der Kanton Basel-Stadt setzt sich aktiv für die Lohngleichheit ein und gehört zu den ersten Kantonen, die auch im öffentlichen Beschaffungswesen entsprechende Massnahmen ergreifen, um den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» auch tatsächlich umzusetzen.
Hinweise
Informationen und aktuelle Unterlagen für Unternehmen
Abteilung Diversität - Lohngleichheit (bs.ch)