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Basel-Stadt vergibt erstmals LGBTIQ-Fördergelder

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Mit dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz kann der Kanton Basel-Stadt neu Fördergelder zugunsten der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen vergeben. Erstmals werden Projekte aus den Bereichen Sensibilisierung von Fachpersonen und Öffentlichkeit sowie Community-Building finanziell unterstützt. Aktuell werden Fördergelder an 11 Projekte mit insgesamt 94'265 CHF gesprochen.

Am 15. Juni 2025 ist das neue Kantonale Gleichstellungsgesetz (KGlG) in Kraft getreten. Damit konnten erstmals Fördergesuche für Projekte zugunsten der Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, nicht binären, intergeschlechtlichen und anderen queeren Menschen in Basel-Stadt gestellt werden. 

Es wurden insgesamt 22 Projekte von Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen einsetzen, eingegeben. Dieses rege Interesse und die eingegebenen Projekte bestätigen den Bedarf an Massnahmen und deren finanzielle Unterstützung. 

11 Projekte werden mit 94'265 CHF unterstützt

11 Projekte erhalten insgesamt 94’265 CHF an finanzieller Unterstützung. Diese Projekte decken unterschiedliche Zielgruppen und Ansätze ab. Beispiele dafür sind der Aufbau von queeren Räumen, Bildungsveranstaltungen für Fachpersonen aus den Kontexten Schule, Gesundheit, Kultur und Alter, Workshops für Eltern, Online-Plattformen für queere Kultur und Kunst oder ein Projekt mit queeren Geflüchteten.

6 Gesuche sind noch in einer vertieften Prüfung. Vier Gesuche wurden abgelehnt. Ein Gesuch wird abgeschrieben, da es durch den Swisslos-Fonds finanziert wird. 

Die nächste Eingabefrist für Projekte ist am 31. Januar 2026.

Informationen zu den Fördergeldern LGBTIQ und den unterstützten Projekten: Fördergelder LGBTIQ | Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Evelyne Sturm
Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität
+41 61 267 48 42evelyne.sturm@bs.ch