Eidgenössische Abstimmung: Ja zur Änderung des Strafgesetzbuches - Nein zur Volksinitiative
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt haben in der eidgenössischen Volksabstimmung die Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) angenommen. Abgelehnt wurde hingegen die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not".
Die Ergebnisse im Kanton Basel-Stadt zu den beiden eidgenössischen Vorlagen im einzelnen:
Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch):
Ja-Stimmen: 45'614 Nein-Stimmen: 10'181
Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not":
Ja-Stimmen: 8'169 Nein-Stimmen: 46'236
Die durchschnittliche Stimmbeteiligung betrug: 47,7 %. Der durchschnittliche Anteil brieflich Stimmender lag bei: 94,4 %
Hinweise
Die detaillierten Ergebnisse sind im Internet unter www.bs.ch/bs/home/ix-watermine.htm abrufbar.