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Eidgenössische Abstimmung: Ja zur Änderung des Strafgesetzbuches - Nein zur Volksinitiative

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt haben in der eidgenössischen Volksabstimmung die Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) angenommen. Abgelehnt wurde hingegen die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not".

Die Ergebnisse im Kanton Basel-Stadt zu den beiden eidgenössischen Vorlagen im einzelnen:

Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch):

Ja-Stimmen: 45'614 Nein-Stimmen: 10'181

Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not":

Ja-Stimmen: 8'169 Nein-Stimmen: 46'236

Die durchschnittliche Stimmbeteiligung betrug: 47,7 %. Der durchschnittliche Anteil brieflich Stimmender lag bei: 94,4 %

Hinweise

Die detaillierten Ergebnisse sind im Internet unter www.bs.ch/bs/home/ix-watermine.htm abrufbar.

Weitere Auskünfte

Dr. Robert Heuss Tel. 078 720 47 33 Staatsschreiber