Stimmrechtsbeschwerde bezüglich Steuerinitiativen: Keine aufschiebende Wirkung - Abstimmung findet statt
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Abstimmung über die beiden Steuerinitiativen respektive die entsprechenden Gegenvorschläge kann am 1./2. Juni 2002 wie vorgesehen stattfinden. Das Bundesgericht hat das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung beziehungsweise Absage der Volksabstimmung vom 1./2. Juni 2002 abgewiesen.
Die Abstimmung über die beiden kantonalen Vorlagen "Initiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt" und "Stopp der Steuerspirale" respektive die Gegenvorschläge des Grossen Rates findet wie vorgesehen am Wochenende vom 1./2. Juni 2002 statt. Das Bundesgericht hat das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung beziehungsweise Absage der Abstimmung abgewiesen.
Laut dem Bundesgericht hätte eine Verschiebung der Abstimmung einen zusätzlichen - und bei allfälliger Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde überflüssigen - Verwaltungsaufwand zur Folge. Andererseits erwächst dem Anliegen der Beschwerdeführenden, welche das Absetzungsbegehren gestellt haben, kein nicht wieder gutzumachender Nachteil, wenn die Abstimmung zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfindet, aber im Falle der Gutheissung der vorliegenden Stimmrechtsbeschwerde auf verbesserter Grundlage wiederholt werden müsste.
Die Beschwerdeführenden hatten begehrt, den Beschluss des Grossen Rates vom 20. März 2002 und den Beschluss des Regierungsrates vom 26. März 2002 betreffend die auf den 1./2. Juni 2002 angesetzte Volksabstimmung über die genannten Initiativen aufzuheben. In Bezug auf die beiden Initiativen seien gestaffelte Abstimmungen anzuordnen. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sei die Volksabstimmung über beide Initiativen abzusagen. Demgegenüber sind Regierungs- und Grossrat überzeugt, dass dem Willen des Volkes und des Parlaments gerade durch die zeitgleiche Vorlage der beiden Vorlagen, die ja unterschiedliche Ziele verfolgen, am besten Rechnung getragen wird.