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Eidgenössische Abstimmung über den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung und kantonale Ersatzwahl eines Richters oder einer Richterin ans Appellationsgericht

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben die eidgenössische Vorlage zur Abstimmung des Bundesbeschlusses vom 16. Dezember 2005 mit ausserordentlich grossem Mehr angenommen. Zur Richterin an das Appellationsgericht wurde Caroline Cron (CVP) gewählt.

Das Abstimmungsergebnis für die eidgenössische Vorlage über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung lautet im Kanton Basel-Stadt im Einzelnen:

JA-Stimmen: 31'175 (92,1%)
NEIN-Stimmen: 2'690 (7,9%)

Das Abstimmungsergebnis für die kantonale Vorlage Ersatzwahl eines Richters oder einer Richterin – erster Wahlgang lautet im Einzelnen:

Dr. iur. Caroline Cron (CVP)
Stimmen: 17'427 (58,44%)

Philipp Schaub (Grüne)
Stimmen: 12'360 (41,45%)

Gewählt ist Dr. Caroline Cron

Die Stimmbeteiligungen betrugen
für die eidgenössische Abstimmung 30,4%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 97,2%
für die kantonale Wahl 28,9%. Der Anteil brieflich Stimmender lag hier bei 97,1%

Weitere Auskünfte

Felix Drechsler, Tel. 079 211 23 03 Vizestaatsschreiber Kanton Basel-Stadt